Anleihen als Anlageform in der Insolvenz: Welche Besonderheiten gibt es für die Anleger

Anleihen als Anlageform in der Insolvenz: Welche Besonderheiten gibt es für die Anleger
Die Insolvenz der Deutsche Lichtmiete AG – Ein Totalausfall für die Anleger?

Das Amtsgericht Oldenburg hat mit sofortiger Wirkung am 05.01.2022 ein Insolvenzverfahren gegen die Deutsche Lichtmiete AG eröffnet und eine Zwangsverwaltung des Vermögens angeordnet. Für die Anleger und Investoren bedeutet das in erster Linie, dass mit einer Auszahlung der zu erwartenden Zinsen für Anlagen und Darlehen zum 10.01.2022 nicht garantiert ist. Auch steht die Frage im Raum, ob es zu einem Totalverlust der investierten Summen kommen kann. Da das Verfahren noch recht jung ist, steht noch nicht fest, ob es einen Anspruch auf Schadensersatz gibt oder aber eindeutig mutwilliges Fehlverhalten der Geschäftsführung vorliegt. Wie es dazu kommen konnte, und was Anleger jetzt tun müssen, um die investierten Beträge so gut es geht abzusichern, sollen die nächsten Abschnitte einmal in kurzer Form erläutern.

Die Deutsche Lichtmiete AG und ihre Finanzierungsstrategie kurz erklärt

Die Deutsche Lichtmiete AG verfolgte ein recht innovatives Geschäftskonzept. Das Unternehmen erstellte Konzepte für gewerbliche Beleuchtungen, beispielsweise für Produktionsräume oder aber Großraumbüros. Diese Beleuchtungskonzepte wurden von der Deutschen Lichtmiete AG entwickelt und umgesetzt. Um die Kosten für Material zu sparen, sowie um die eigene Geschäftstätigkeit erweitern zu können, wurden zwei verschiedene Investitionsmodelle für Anleger entwickelt. Auf der einen Seite das Direktinvestment, welches den Anleger zum Anteilseigner an den Produktionsmitteln der Deutsche Lichtmiete AG machte. Zum anderen die klassische Anleihe, die in vier verschiedenen Margen ausgegeben wurde. Beide Finanzierungsmodelle werden in den nächsten Abschnitten noch einmal näher vorgestellt. Durch die Insolvenz stellte das Amtsgericht Oldenburg fest, dass Zinszahlungen und Rückzahlungen beider Investments nicht mehr gesichert sind. Darauf wies auch Bafin hin, welche somit ihren Veröffentlichungspflichten nachkam. Weiterhin kann nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen nicht ausgeschlossen werden, dass die Geschäftsführung der Deutschen Lichtmiete AG das Geld veruntreut hat. Allerdings ist dieser Straftatbestand bis dato reine Vermutung und es gibt keine sichergestellten Verlautbarungen der Ermittlungsbehörden hierzu.

Direktinvestitionen und Anleihen der Deutschen Lichtmiete AG in der Übersicht

Bei den Direktinvestitionen handelt es sich um eine Investmentart, bei der der Anleger dem Unternehmen seine Kapitalmittel überlässt. Dieses kauft nun im Auftrag des Anlegers die gewünschten Betriebs- und Produktionsmittel und vermietet diese gewinnbringend weiter. Im Falle der Deutschen Lichtmiete AG wurden Direktinvestments mit dem Ziel des Erwerbs von Beleuchtungsanlagen eingesammelt. Diese sollten dann an Gewerbeunternehmen vermietet werden. Nach Ende der Mietdauer würde die Deutsche Lichtmiete AG die gesamte Anlage zu einem fest definierten Preis zurückkaufen und somit das Investment erfolgreich ablösen können. Dieses Modell der Direktinvestition ist bekannt für seine Anfälligkeit und wird gerne für Schneeballsysteme genutzt. Anleger wurden oft mit Renditeversprechen ab 5% im Jahr gelockt. Nach dem erfolgreichen Abschluss der Direktinvestitionsrunden verstärkte die Deutsche Lichtmiete AG ihre Marktaktivitäten und sammelte mit vier Anleihen weiteres Geld von Anlegern ein. Diese Anleihen wurden mit folgenden Namen herausgegeben:

– EnergieEffizienzAnleihe 2022
– EnergieEffizienzAnleihe 2023
– EnergieEffizienzAnleihe 2025
– EnergieEffizienzAnleihe 2027

Die Anleihen wurden in Form einer Inhaberschuldverschreibung emittiert und sind an den Börsen zugelassen. Sie erlebten in den vergangenen Wochen einen rasanten Kursverfall, da sich die Gerüchte über Schwierigkeiten hartnäckig hielten. Schon 2017 stellten unabhängige Experten eine teilweise massive Mietunterdeckung fest, was ein weiterer Rückschluss auf ein Schneeballsystem sein könnte. Dennoch wurden die Ratings der Anleihen für lange Zeit durch das KFM Deutsche Mittelstandsbarometer mit 4 Sternen festgelegt. Als Begründung dienten die hohen Wachstumsraten, sowie die rege Nachfrage nach den Dienstleistungen der Deutsche Lichtmiete AG. Problematisch wird diese Bewertung vor allem im Zusammenhang mit der Analyse externer Experten, welche 2017 eine massive Unterdeckung bei den Mieterträgen in Höhe von 1 Million, gegenüber den Mietaufwendungen von knapp 13,6 Millionen feststellten. Die Mieterunterdeckung wurde seitens der Deutschen Lichtmiete AG als temporär eingestuft und deswegen in den Bilanzen und Geschäftsabschlüssen nicht veröffentlicht.

Womit müssen die Anleger jetzt rechnen?

Es wurde ein Insolvenzverfahren eröffnet und das Unternehmen hat somit festgestellt, dass es voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, die fälligen Zinsen und Rückzahlungen zu bedienen. Das bedeutet zwar nicht zwangsläufig, dass sämtliche Anleihen und Direktinvestitionen nicht mehr bedient werden. Allerdings sollten Anleger durchaus mit einem Totalverlust rechnen. Vor allem bei den Direktinvestitionen, welche häufig in Form von nachrangigen Darlehen ermöglicht wurden, stehen die Chancen auf eine Rückzahlung der investierten Beträge sehr schlecht. Fraglich ist in erster Linie, ob die Deutsche Lichtmiete AG in der Lage sein wird, ihre geschäftliche Tätigkeit in dem bekannten Umfang, oder aber in reduzierter Art und Weise durchzuführen. Bisherige Berichte deuten darauf hin, dass die bis heute fälligen Zinszahlungen nicht geleistet werden konnten. Das stellt eine Fortführung der Geschäftstätigkeit in der aktuellen Form sehr stark infrage. Da bereits im Dezember durch die zuständigen Ermittlungsbehörden, sowie durch die Staatsanwaltschaft Oldenburg einschlägige Ermittlungen wegen Betrugsverdacht eröffnet und Durchsuchungen in den Geschäftsräumen durchgeführt wurden, müssen grundsätzlich alle Zahlungen an die Anleger faktisch als eingestellt betrachtet werden. Unautorisierte Zahlungen sind aufgrund der angeordneten Zwangsverwaltung nicht mehr möglich und müssen durch die betroffenen Anleger an die zuständigen Stellen gemeldet werden.

Was können Anleger nun tun und welche Schritte sollten unternommen werden?

Es ist mit Sicherheit so, dass in der zu erwartenden Gläubigerversammlung ein gemeinsamer Vertreter gewählt werden wird. Dieser wird gemeinsam mit dem Insolvenzverwalter prüfen, inwieweit Haftungsansprüche bestehen und ob und wie diese effektiv durchgesetzt werden können. Da noch nicht klar ist, in welcher Höhe geeignetes Kapital zur Verfügung steht, kann der Erfolg der Tätigkeit des gemeinsamen Vertreters noch nicht abschließen vorhergesagt und beurteilt werden. Die Erfahrung sagt aber, dass Anleger in solchen Fällen meist leer ausgehen. Anleger sollten folgende erste Schritte unternehmen, um sich rechtlich abzusichern und wenigstens die Möglichkeit einer Rückzahlung offenzuhalten:

– Prüfung auf eingehende Zahlungen der Deutschen Lichtmiete AG und Meldung dieser
– Sofort einen Rechtsbeistand suchen und sich umfassend beraten lassen
– Gegebenenfalls den gemeinsamen Vertreter kontaktieren, bzw. diesen mit festlegen
– Prüfung nach Haftungsansprüchen gegenüber Vermittlern
– Mit anwaltlicher Unterstützung eine Strafanzeige gegen die verantwortlichen Personen stellen

Auch Vermittler stehen für die von Ihnen vermittelten Anlageprodukte in der Haftung. Vor allem im Bereich der Verbraucheraufklärung kann es hier häufig zu massiven Differenzen zwischen gesetzlichen Anforderungen und der Realität kommen. Wenn Anleger noch über alle Unterlagen verfügen und Fehlinformationen, oder mangelnde Aufklärung nachweisen können, gibt es eine realistische Chance auf einen Haftungsanspruch gegenüber dem Vermittler des Anlageproduktes. Wer über genügend eigenes Kapital verfügt, kann zudem einen Wirtschaftsprüfer mit der Durchsicht der Unterlagen beauftragen. Da die Ermittlungsbehörden in der Regel sehr genau arbeiten, ist dieser Schritt allerdings oft nur kosmetischer Natur und kostet in erster Linie viel Geld.

Wie können Anleger und Investoren zu ihrem Geld kommen?

Grundsätzlich sei noch einmal angemerkt, dass die Chancen auf eine Rückzahlung und sogar auf eine teilweise Rückzahlung, je nach Investitionsform, grundsätzlich schlecht zu bewerten sein. In einer ersten Phase werden der Insolvenzverwalter und der gemeinsame Vertreter mit Sicherheit prüfen, ob eine Fortführung der Geschäftstätigkeit der Deutsche Lichtmiete AG sinnvoll ist. Wäre dies der Fall, und würde durch die Fortführung der Geschäftstätigkeit die Rückzahlung der Anleihen und der Direktinvestitionen gesichert werden können, würde dies mit einer neuen Geschäftsführung geschehen. Stand heute ist davon allerdings nicht auszugehen. Im Regelfall wird im Rahmen des Insolvenzverfahrens in einem zweigen Schritt geprüft, in welchem Umfang die Betriebsmittel und das Betriebsvermögen im Allgemeinen den Gläubigern zugeführt werden kann. In diesem Falle haben Inhaber einer Anleihe eindeutig bessere Chancen auf eine teilweise Rückerstattung, während Direktinvestoren als Inhaber einer nachrangigen Schuldverschreibung nur schlechte Chancen haben. Im Falle einer betrügerischen Veruntreuung von Geldern besteht zwar grundsätzlich ein Anspruch auf Schadensersatz gegenüber der Geschäftsführung. Inwieweit diese aber gegen solche Ansprüche abgesichert ist, und ob die verantwortlichen Personen überhaupt in der Lage sind, die offenen Forderungen bedienen zu können, ist mehr als ungewiss. In allen vorgestellten Fällen ist nicht nur die Rückzahlung gefährdet, sondern ebenso die weitere Zahlung von fälligen Zinsen. Verbraucher und Investoren sollten also davon ausgehen, dass die fälligen Forderungen abgeschrieben werden müssen oder als Verlust zu vermerken sind.

Wichtig: Schnell anwaltliche Hilfe suchen

Gerade Verbraucher sind das Opfer im Fall der Deutsche Lichtmiete AG und haben die schlechtesten Karten, wenn es um ihre gewählte Anlage geht. Nun geht es darum zu prüfen, inwieweit Ansprüche bestehen und diese auch durchgesetzt werden können. Jedem Verbraucher, der in die Angebote der Deutsche Lichtmiete AG investiert hat, sollte sich deswegen unbedingt umgehend einen Anwalt suchen. Die Erfahrung zeigt, dass die wenigsten Verbraucher eine wirkliche Ahnung über die aktuelle Rechtslage haben und entsprechende Schritte selbständig unternehmen können. Ein guter Rat sichert die nächsten Schritte ab und ermöglicht eine vergleichsweise effektive Klärung des Sachverhaltes. Die Kosten für einen Anwalt können unter Umständen, und je nach Sachlage, auch durch eine Rechtsschutzversicherung übernommen werden. Das ist eine spürbare Entlastung für die Verbraucher und ermöglicht ein hohes Maß an Rechtssicherheit. Welche Chancen im konkreten Einzelfall bestehen, und welche Möglichkeiten zur Wahrung der Interessen es gibt, wird ein einem persönlichen Gespräch und anhand der vorliegenden Dokumente geprüft. In jedem Fall ist der schnelle Gang zu einem Anwalt zu empfehlen, denn nur so können die gesetzlichen Fristen eingehalten und so die Ansprüche vor Verjährung geschützt werden.

Wenn Sie Fragen zu Ihren Investitionen bei der Deutschen Lichtmiete AG haben und dringend anwaltliche Unterstützung benötigen, dann sind wir gerne für Sie da. Kontaktieren Sie uns direkt und vereinbaren Sie einen Termin zur Prüfung Ihres Falles mit uns.