Aktinäre beschweren sich: Was wird aus der PREOS Global Office Real Estate & Technology AG?

Kaum Umsätze und unter 3€, so präsentiert sich der Aktienkurs heute am 13.10.2021.  Akutellst ad-hoc Nachricht vom 6.10.2021 lautet wie folgt:

PREOS Global Office Real Estate & Technology AG: 7,5 % Wandelanleihe 2019/2024 – Bekanntmachung einer Anpassung des Wandlungspreises

Frankfurt am Main, 06.10.2021 – Die PREOS Global Office Real Estate & Technology AG („PREOS“, ISIN DE000A2LQ850, m:access) teilt den Anleihegläubigern der Wandelanleihe 2019/2024 (ISIN: DE000A254NA6) gemäß § 10(p) i.V.m. § 15 der Bedingungen der Wandelanleihe (die „Anleihebedingungen“) mit, dass eine Anpassung des Wandlungspreises vorgenommen wurde.

Am 25. August 2021 hat die ordentliche Hauptversammlung der PREOS eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§§ 207 ff. Aktiengesetz) (im Wege einer Ausgabe sogenannter Gratisaktien) und die entsprechende Änderung der Satzung der PREOS beschlossen. Dementsprechend wurde das Grundkapital der PREOS von EUR 107.495.532,00 um EUR 5.971.974,00 auf EUR 113.467.506,00 durch Umwandlung eines Teilbetrages von EUR 5.971.974,00 der Kapitalrücklage erhöht. Die aus der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln resultierenden Stück 5.971.974 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien der PREOS mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je EUR 1,00 stehen den Aktionären der PREOS im Verhältnis 18:1 zu, sodass auf 18 bestehende Stückaktien eine neue Stückaktie entfällt. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2021 gewinnbezugsberechtigt. Die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln wurde am 12. September 2021 in das Handelsregister der PREOS eingetragen. Seit dem heutigen 6. Oktober 2021 (Ex-Tag) werden die Aktien der PREOS ex-Berichtigungsaktien gehandelt.

[Fettdruck durch den Verfasser]

Die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln zur Senkung vom Aktienkurses wird regelmäßig zur Senkung des Akitenkurses eingesetzt. Hierbei handelt es sich um eine nominelle Kapitalerhöhung also der Erhöhung des Grundkapitals einer AG (§§207ff. AktG) durch durch Umbuchung von Rücklagen auf das Grundkapitalkonto erfolgt. Durch ändert sich die Zusammensetzung des Eigenkapitals. Buchmässig gesehen erfolgt eine Umfinanzierung. Die Aktionäre erhalten im Kurs 18:1 im Rahmen einer nominellen Kapitalerhöhung Zusatzaktien (Gratisaktien). Diese resultieren aus umgewandelten Rücklagen aus früheren Jahren. Folglich stellen sie keinen vermögensmässigen Vorteil dar. Wegen der Reduzierung der Rücklagen bei Aufstockung des Aktienkapitals verändert sich die Relation von Nominalkapital zu Rücklagen.

Es ist hier jedoch kein plausibler Grund ersichlich, den eh schon gebeutelten Akienkurs nochmals künstlich , neben den üblichen Markteinflüssen, zu senken.

Letztendlich stellt sich dies bestenfalls als Augenwischerei zu Lasten der Aktionäre dar.